Kleine Unachtsamkeit, ungeahnte Folgen

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Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall haften Sie ein Leben lang – mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.

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Ob die beschädigte Stereoanlage des Freundes, der Rotweinfleck auf Nachbars Teppich oder der mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger: Wer einen Schaden angerichtet hat, muss dafür haften - und zwar in unbegrenzter Höhe und ein Leben lang. „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt“, so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, „muss Schadensersatz leisten“.

Gehaftet wird für die Kosten der Wiederherstellung oder des Ersatzes von beschädigten Gegenständen und für Folgeschäden wie Nutzungsausfall. Werden aus Unachtsamkeit auch Personen verletzt, sind die Behandlungskosten und der Verdienstausfall zu ersetzen. Mitunter kommt noch Schmerzensgeld hinzu oder eine lebenslange Rente, wenn bleibende Schäden die Folge des Unfalls sind. Hier kann mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gerechnet werden. Diese privaten Haftpflichtrisiken werden oftmals unterschätzt.

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familienangehörigen umfassend vor Haftungsansprüchen Dritter und den daraus erwachsenden finanziellen Auswirkungen. Die private Haftpflicht gehört zu den besonders wichtigen Versicherungen und darf in keinem Haushalt fehlen.

Gefahren eines eigenen oder fremden Betriebs, Gewerbes, Berufs, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinen aller Art sowie einer ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigung müssen durch spezielle Haftpflichtversicherungen abgesichert werden.

Fragen & Antworten zur Privathaftpflichtversicherung

Was ist eine Private Haftpflichtversicherung?

Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund gebissenen Briefträger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt", so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss Schadenersatz leisten". Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur privaten Haftpflichtversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Vorteile der Privaten Haftpflichtversicherung

Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr (entsprechend den jeweiligen Versicherungsbedingungen). Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden (Übersicht: Mitversicherung von Kindern). Die Police kostet rund 70 Euro im Jahr.
Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden.
Wichtig zu wissen: Kinder bis zum 7. (im Straßenverkehr bis zum 10.) Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.

Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer schon in eigenem Interesse unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit Rechtsschutz. Für den Fall, dass der Versicherte auch dann sein Geld bekommt, wenn er selbst geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfalldeckung.

Leistung der Privathaftpflicht-Versicherung

  • niedriger Beitrag bei hoher Absicherung-Schutz bei Auslandsaufenthalten
  • bei Sachschäden: Übernahme der Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten
  • bei Personenschaden: Zahlung der Behandlungskosten
  • kostenlose Prüfung der Ansprüche Dritter
  • Schutz der ganzen Familie vor Schadensersatzforderungen
  • Erstattung von Vermögensschäden wie Verdienstausfall

Varianten der Haftpflicht

Zu dem Grundsatz der gesetzlichen Haftpflicht gehören auch so genannte Verkehrssicherungsvorschriften. Beispiel: Wer in seinem Mietvertrag dazu verpflichtet wurde, vor der Eingangstür Eis und Schnee zu beseitigen, wird haftbar gemacht, wenn ein Passant ausrutscht und sich ein Bein bricht. Die gesetzliche Haftpflicht trifft gleichermaßen:
  • Bauherren. Neben Architekten und Handwerkern muss der Häuslebauer für die Absicherung der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu Schaden, zum Beispiel durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten immer zuerst an den Bauherren.
  • Tierhalter. Wenn ein Hund etwa das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen und zwar auch ohne eigenes Verschulden.
  • Sportler. Wer mit seinem Surfbrett einen Schwimmer verletzt oder einen Spaziergänger beim Rollschuhfahren zu Fall bringt, haftet ebenso wie ein Snowboard-Fahrer, der den Sturz eines Skifahrers verursacht.
Je nach persönlichem Haftpflichtrisiko bieten sich neben der privaten Haftpflichtversicherung weitere Varianten, etwa die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer, die Betriebs- Haftpflichtversicherung für Unternehmer und die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde- oder Pferdebesitzer.

Geringe Prämie, starke Leistung

Der Jahresbeitrag für eine Police beläuft sich je nach Anbieter auf rund 70 Euro – ein vergleichsweise geringer Betrag, wenn man an die möglichen Schadensersatzforderungen denkt. Weil nicht alle Forderungen wirklich Schadensersatzpflichtig sind, weist die Versicherung unberechtigte Ansprüche zurück und übernimmt ggf. anfallende Gerichts- und Anwaltskosten. Dem Versicherungsnehmer wird der so genannte passive Rechtsschutz gewährt.

Besondere Risiken auch gesondert absichern

Wer eine private Haftpflichtversicherung abschließen will, sollte genau prüfen, welche Haftpflichtrisiken er trägt. Die Grundform der Haftpflichtversicherung schützt Sie nicht vor allen Risiken des Alltags.
Je nach persönlichem Haftpflichtrisiko gibt es Risiken, die zusätzlich versichert werden sollten
Die private Haftpflichtversicherung deckt keine vorsätzlich herbeigeführten Schäden und auch keine Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen oder Ersatzforderungen für verlorene Gegenstände. Auch Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurden, werden nicht übernommen, da hier die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung einspringt.

Ausreichend geschützt - auch im Ausland

Eine private Haftpflichtversicherung kommt bei Personen- und Sachschäden für die Höhe des nachgewiesenen Schadens, maximal aber bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf. Diese Summe sollte mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.

Der Vertragsschutz gilt nicht nur rund um die Uhr im Inland, sondern auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte.

Wer ist Mitversichert?

  • Mitversichert sind Ehepartner;
  • volljährige, unverheiratete Kinder sind das meist nur so lange, bis Sie die Schule bzw. die berufliche Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) abgeschlossen haben.
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  • Auch Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen den gemeinsamen Versicherungsschutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt sind.

Was tun im Schadenfall?

  • Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
  • Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
  • Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten und überlassen Sie es Ihrem Versicherer, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht abzugeben.
  • Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie umgehend den Versicherer.
  • Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.

Was sollten Sie beim Abschluss beachten?

Wer eine private Haftpflichtversicherung abschließen will, sollte vorher genau prüfen, welchen Haftpflichtrisiken er ausgesetzt ist. Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. Zu beachten ist auch: die Versicherungssumme der privaten Haftpflichtversicherung sollte mindestens 3 Millionen Euro für Personen und eine Million Euro für Sachschäden betragen.

Was sind Mietsachschäden?

Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.

Was sind Vermögensschäden und sind diese versichert?

Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Infos Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).

Können Kinder haftbar gemacht werden?

Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).

Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten.
Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht.

Mini Lexikon zur Privaten Haftpflichtversicherung

Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn jemand unberechtigt Schadenersatz vom Versicherten fordert, wird der Versicherer diese Ansprüche abweisen.

Ausschlüsse: Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse. In diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es die Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung.

Geltungsbereich: Damit sind die Länder gemeint, in denen der Versicherungsschutz gilt. Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt weltweit - bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr - und rund um die Uhr.

Haftpflicht: Es gilt die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man jemand anders zugefügt hat.

Mitversicherte Personen: In der privaten Haftpflichtversicherung ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden.

Schadenersatz: Wer jemanden geschädigt hat, ist verpflichtet, den Schaden in Geld wieder gutzumachen.

Versicherungssumme: Die Summe, die der Versicherer maximal im Schadenfall bezahlt.

Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

Soweit Sie nähere Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne, auch online- Beratung.

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